| Aktuelle Wege zur Automatisierung des Straßenverkehrs – Möglichkeiten und Herausforderungen |
Richard Damm
Präsident Kraftfahrt-Bundesamt, Chairman der UNECE Arbeitsgruppe GRVA zum automatisierten, autonomen und vernetzten Fahren
Kraftfahrt-Bundesamt
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- Individuelle Mobilität, ÖPNV und Logistik
- Marktsituation global
- Regulatorischer Rahmen für Assistenz- und Automatisierungssysteme
- Stand der Aktivitäten in Deutschland zu autonomen Fahrzeugen
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| Mobilität von morgen – Neugestaltung von Städten und Infrastrukturen |
Prof. Dr. Anne Paschke
Professorin für Öffentliches Recht, Technikrecht und Recht der Digitalisierung, Leiterin der Forschungsstelle Mobilitätsrecht
TU Braunschweig
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Die Mobilität von morgen ist vernetzt und autonom. Wir müssen unsere Städte und Infrastrukturen neu gestalten und unsere Wege anders planen. |
| Mobilität der Zukunft – wie die Energiewende und der Klimawandel die Mobilität beeinflussen |
Raymon Deblitz
Managing Director
T&B ChinaConsulting
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Der Vortrag befasst sich mit der Evolution der Mobilität. Ausgehend von den gesellschaftspolitischen Herausforderungen werden technologische Lösungsaspekte aufgezeigt sowie ein Blick in die Zukunft gegeben. |
| EU-weit gültige Typgenehmigung für autonomes Fahren: Was geht in Europa? |
Dr. Frederic Geber
Partner
Posser Spieth Wolfers & Partners
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Immer wieder liest man es: Der europäische Markt ist schwierig für Robotaxis. Vor allem wegen unterschiedlicher Regulierungen zum autonomen Fahren. Anders als in den USA, China oder Abu Dhabi. Aber stimmt das wirklich? Oder könnte man in der EU mit einer EU-Typgenehmigung Robotaxis in allen Mitgliedstaaten fahren? Was geht mit einer EU-Typgenehmigung in Europa? Was geht nicht? Dabei stellen sich z.B. folgende Fragen:
- Dual Mode: Welchen Nutzen und welche Geschäftsmodelle bietet der Dual-Mode der EU-Typgenehmigung?
- Scaling: Inwieweit würde eine EU-Typgenehmigung für autonomes Fahren nur für wenige Fahrzeuge gelten?
- Testing: Kann man eine EU-Typgenehmigung für Tests für das autonome Fahren erhalten?
- Local operational permit: Braucht man außer der EU-Typgenehmigung noch weitere nationale oder lokale Genehmigungen, wenn man autonome Fahrzeuge einsetzen oder testen möchte?
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| AD Strategie der Hamburger Hochbahn: Vom Erprobungsbetrieb zum skalierfähigen Regelbetrieb |
Ulrike Ulsamer
Leiterin Autonome Mobilität
Hamburger Hochbahn AG
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- Kurzvorstellung ALIKE Projekt
- Kurzvorstellung 3plus3 und wie die beiden Projekte aufeinander aufbauen
- Ausblick Business und Skalierung Hamburger Hochbahn
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| Vom Berliner Pilotprojekt zur Mobilität von morgen |
Felix Metzger
Projektleitung Autonomes Fahren
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
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- Wo steht autonomes Fahren in Berlin aktuell?
- Was sind die nächsten Schritte?
- Was müssen wir tun, damit autonomes Fahren in Deutschland zur Realität wird?
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| Internationale Kooperation – Schlüssel zur schnellen Marktentwicklung für autonome Mobilitätsdienste |
Wolfgang Höfs
Managing Director
triverra GmbH
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- Wo stehen wir mit unseren nationalen Regulierungsansätzen im europäischen und internationalen Umfeld?
- Wie können wir die unterschiedlichen regulatorischen Anforderungen verschiedener Mobilitätsdienste im Personen- und Güterverkehr adressieren?
- Welchen Nutzen können wir aus Kooperationen auf europäischer und internationaler Ebene erzielen?
- Wie können wir in der aktuellen geopolitischen Situation noch international zusammenarbeiten?
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| Autonomes Fahren? Aber Sicher! – Sicherheitsnachweise in Entwicklung und Zulassung aus einer metrologischen Perspektive |
Dr. Stefan Kothe
des. Leiter der Arbeitsgruppe Metrologie für vernetzte Mobilität
Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)
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Die Zulassung autonomer Fahrzeuge gemäß eines „europäischen Wertekanons“ mit Blick auf Datenschutz und Sicherheit der Fahrzeuge stellt auch vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zum autonomen Fahren eine Hürde auf dem Weg zur flächendeckenden Einführung dar. Herausforderungen und Chancen für die Zulassung durchgängiger, rückverfolgbarer und gleichzeitig schneller sowie effizienter Sicherheitsnachweise im realen und virtuellen Raum sollen aus dem Blickwinkel der Metrologie betrachtet werden. |
| Geschäftsmodelle im Kontext des automatisierten Fahrens |
Prof. Dr. David Woisetschläger
Director, Institute for Marketing and Innovation
TU Braunschweig
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Was bleibt, was wird neu? Die technologische Revolution des automatisierten Fahrens wird bestehende Geschäftsmodelle verändern und neue ermöglichen. Der Vortrag fokussiert auf die zentralen Bereiche des Wertversprechens, der Wertschöpfung und dem Erlösmodell und zeigt exemplarisch Veränderungspotenziale auf, die sich durch das automatische Fahren ergeben. |
| Der SUE People Mover: Autonom, zukunftsweisend und von Grund auf neu entwickelt für die Mobilität von morgen zu gestalten |
Alexander Uedelhoven
Gründer und Projektleiter / Prokurist
SUE / Uedelhoven GmbH
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SUE ist ein zukunftsweisender, autonom fahrender und straßenzugelassener People Mover, der von Grund auf neu entwickelt wurde, um die Mobilität von morgen zu gestalten. 100 % designed, developed und Made in Germany. |
| Anforderungen der EU KI-Verordnung 2024/1689 an KI-Systeme in Kraftfahrzeugen |
Martin Huber
Senior Consultant
LawCom.Institute GmbH
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Automatisiertes Fahren ist ohne KI-Systeme nicht möglich. Die KI-Verordnung der EU stellt neue Anforderungen an diese Systeme. Es ist notwendig genau hinzuschauen, wie die Anforderungen erfüllt werden und wie der Nachweis in der Fahrzeugzulassung geführt werden kann. |
| Rückblick auf das SAKURA-Projekt: Japanische Initiative zur Sicherheitsbewertung in der ADS-Entwicklung |
Dr. Hiroki Nakamura
Research Manager der AD MBD Group
Japan Automobile Research Institute (JARI)
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Das SAKURA-Projekt folgte auf PEGASUS mit dem Ziel, die szenariobasierte Sicherheitsbewertung von ADS (bzw. CCAM) weiterzuentwickeln. Als japanisches, staatlich gefördertes Forschungsprojekt wurde es im März 2026 abgeschlossen. Im Ergebnis wurde in gemeinsamer Arbeit mit JAMA ein Sicherheitsbewertungsrahmen einschließlich eines umfassenden Szenariokatalogs veröffentlicht sowie eine Szenariodatenbank implementiert. Teile des Rahmens sind bereits in UN-R157 und ISO 34502 eingeflossen. Darüber hinaus betonen wir die Bedeutung einer weiteren internationalen Harmonisierung im Umgang mit neuen Technologien wie End-to-End-KI. |
| Rechtliche Anforderungen an die Programmierung automatisierter und autonomer Fahrfunktionen |
Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Hans Steege
Professur für Wirtschaftsrecht
Fakultät Mathematik, Natur- und Wirtschaftswissenschaften Technische Hochschule Ulm
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Die rechtlichen Anforderungen an die Programmierung automatisierter und autonomer Fahrfunktionen sind maßgeblich für das Gelingen der Technologie. Die Anforderungen betreffen unmittelbar die Zulassung sowie die Haftung des Automobilherstellers. Insbesondere die Programmierung des Verhaltensrechts stellt eine Hürde dar.
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| Regulatorik und Markteinführung, Hilfsmittel oder Hürde |
Henry Kuhle
Leiter Koordinierungsstelle Vernetztes und Automatisiertes Fahren
Verband der Automobilindustrie e. V. (VDA)
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- Die Technologie für automatisierte Funktionen wird sich in den nächsten Jahren weiterhin dynamisch entwickeln. Autonome Fahrzeuge werden die Mobilität der Zukunft prägen.
- Die L4 Regelungen sind ein wichtiges Signal und unterstützen die schnelle Etablierung innovativer Technik, Funktionen und Services am Standort Deutschland und im europäischen Raum und sind ein wichtiger Baustein für den Einstieg in das autonome Fahren.
- Deutschland hat bei der Level 4 Gesetzgebung (AFGBV und StVG) Pionierarbeit geleistet, europäische Länder sollten sich an diesem Rahmen orientieren und deutsche Vorgaben in nationale Gesetzgebungen übernehmen.
- Die EU-Regulierungen ermöglichen die Zulassung von fahrerlosen Fahrzeugen, aber die nationalen Gesetze für den konkreten Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr sind nur in wenigen Ländern bereits umfassend verabschiedet. Der konkrete Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr ist weiterhin von den nationalen Verkehrsgesetzen und den behördlichen Genehmigungen für festgelegte Einsatzgebiete abhängig. Auch wenn die rechtlichen Vorschriften für die Genehmigung von Level 4 Betriebsbereichen vorhanden sind, ist die Beantragung von genehmigten Betriebsbereichen aufwändig. Die heterogenen, komplexen Prozesse auf Landesebene behindern eine deutschlandweite Skalierung.
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| Autonome Mobilität als Gemeingut |
Paul Spaanderman
CEO / Innovation Management
Innomo Consulting Kft
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Regulierungskomplexität wirkt sich sowohl auf die Entwicklung als auch auf die Prozesse aus. Wie lassen sich Regulierungen wettbewerbsfähig und handhabbar halten? |
| Level 4 trifft GoA 4 – Warum Bahn und Automotive näher zusammenliegen als gedacht |
Dr.-Ing. Silvia Thal
Innovation Manager
Siemens Mobility GmbH
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Was in Automotive für autonomes Fahren funktioniert, lässt sich in vielen Teilen auf die Bahn übertragen, von ODD/Szenarien bis Safety- und Validierungslogik. In meinem Vortrag zeige ich, wo die Parallelen enden und was es braucht, um KI-basierte Funktionen im Bahnkontext zukünftig belastbar nachzuweisen.
Folgendes wird aufgezeigt:
- Wie fahrzeug- und infrastrukturbasierte Systeme den Weg zum fahrerlosen Bahnbetrieb ebnen
- Welche Automotive-Methoden und Standards (z. B. SOTIF) für Bahnhersteller besonders gut übertragbar sind
- Wo Bahn sich grundlegend unterscheidet und was es für den Betrieb und die Zulassung von KI-Systemen benötigt
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| Autonomes Fahren: Welche Aufgaben kommen auf Flottenbetreiber zu? |
Till Stegemann
Attorney
RÖDL
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- Eckpfeiler des deutschen Rechtsrahmens zum autonomen Fahren – was sind „ODD“, „Betriebsbereich“ und „Technische Aufsicht“?
- Akteure und ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten – Welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten haben Hersteller, Halter, Technische Aufsicht, KBA und Betriebsbereichsgenehmigungsbehörde?
- Rolle des deutschen Rechtsrahmens vor dem Hintergrund des sich wandelnden europäischen Rechtsrahmens – verliert die AFGBV an Bedeutung?
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