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Lex Mobilis ’26

Lex Mobilis Kongress · 2.–3. September 2026 · Hamburg

Autonome Mobilität braucht mehr als Technologie.

Der Lex Mobilis Kongress bringt Recht, Regulierung, Betrieb und Technologie an einen Tisch. Zwei Tage, an denen aus Ideen tragfähige Lösungen für die autonome Mobilität Europas werden.

Datum
2.–3. Sep 2026
Ort
Hamburg
Format
Kongress & Expo

Kontext

Wo Recht auf die Straße trifft.

Autonome Fahrzeugsysteme sind längst keine Versuchsanordnung mehr. Sie bewegen sich durch Städte, bedienen Haltestellen und übernehmen Aufgaben im öffentlichen Verkehr – während Haftungsfragen offen bleiben, Zulassungsprozesse an ihre Grenzen stoßen und Betriebsverantwortliche mit Regelwerken konfrontiert sind, die für diese Realität nicht gebaut wurden. Die eigentliche Herausforderung liegt nicht mehr im Pilotieren, sondern im Skalieren: Wie werden aus Einzelprojekten belastbare, wirtschaftlich tragfähige Anwendungen im Regelbetrieb? Lex Mobilis stellt genau diese Spannung in den Mittelpunkt. Der Kongress bringt zusammen, was in der Praxis nicht zu trennen ist: Juristisches Fachwissen, technische Kompetenz und Erfahrungen aus dem laufenden Betrieb autonomer Systeme. Fachleute aus Regulierungsbehörden, Industrie, Stadtwerken, Kanzleien, Betreiberorganisationen und Forschungseinrichtungen verhandeln gemeinsam die Fragen, die zählen: Wie werden autonome Systeme rechtssicher in Betrieb genommen? Welche Standards gelten europaweit und wo weichen nationale Regelungen voneinander ab? Wer trägt Verantwortung, wenn etwas schiefläuft? Die Antworten entstehen nicht auf der Bühne allein, sondern im Gespräch zwischen denen, die Normen setzen, und denen, die täglich damit arbeiten.

Mission

Was uns antreibt

Steve Schneider

Steve Schneider

Geschäftsführer · ITS mobility GmbH

Automatisierte und vernetzte Mobilität trägt für die Verkehrswende großes Potenzial. Die Schlüsseltechnologien sind zur Marktreife entwickelt, der flächendeckende Einsatz ist aber noch mit Herausforderungen und rechtlichen, betrieblichen und gesellschaftlichen Fragestellungen verbunden. Als größter deutscher ITS-Verband sieht ITS mobility großen Bedarf, praxistaugliche, rechtssichere und skalierbare Betreiberkonzepte zu definieren. Mit Lex Mobilis setzen wir hier einen wegbereitenden Impuls und bringen erstmals internationale Expert:innen und Entscheidungsträger:innen unterschiedlicher Fachgebiete zu rechtlichen, regulatorischen und betrieblichen Aspekten der autonomen Mobilität zusammen.
Wolfgang Höfs

Wolfgang Höfs

Managing Director · triverra GmbH

Die triverra GmbH bringt in Lex Mobilis ihre Kompetenz und ihr internationales Netzwerk im Bereich digitaler Mobilität ein. Sie entwickelt das Konferenzprogramm zum Markt der zukünftigen Mobilitätsgovernance und bringt ihre Erfahrungen aus der Programmentwicklung von ITS-Weltkongressen wie 2021 in Hamburg und 2024 in Dubai ein. Autonome Mobilität wird zunehmend als Gesamtsystem gedacht, statt nur als Fahrzeugtechnologie. Beispiele wie die MOIA-Aktivitäten zeigen, dass autonome Mobilität heute eng mit urbaner Infrastruktur, Plattformen und öffentlichem Verkehr verbunden wird. Durch ihre langjährige Erfahrung an der Schnittstelle zwischen Technologie, Politik und Mobilität stellt triverra sicher, dass all diese Beteiligten in Lex Mobilis Gelegenheit zum Austausch finden, welche rechtlichen Rahmenbedingungen ein innovatives, autonomes Mobilitätssystem fördern können.

Vor Ort

Was Sie vor Ort erwartet

Zwei Tage. Drei Formate.

Sessions

Fachvorträge mit Tiefgang: Expert:innen aus Recht, Technik und Industrie beleuchten konkrete Themen und aktuelle Entwicklungen.

Podiumsdiskussionen

Verschiedene Perspektiven, eine Bühne: Wo Regulierer:innen, Unternehmen und Wissenschaft ins Gespräch kommen.

Key Notes

Impulse von Persönlichkeiten, die autonome Mobilität gestalten – pointiert, positionsstark, diskussionswürdig.

Speaker

Stimmen, die autonome Mobilität gestalten

Alle Speaker ansehen
Richard Damm

Richard Damm

Präsident Kraftfahrt-Bundesamt, Chairman der UNECE Arbeitsgruppe GRVA zum automatisierten, autonomen und vernetzten Fahren

Kraftfahrt-Bundesamt

Raymon Deblitz

Raymon Deblitz

Managing Director

T&B ChinaConsulting

Dr. Janett Fahrenholz

Dr. Janett Fahrenholz

Head of Regulatory Law

Volkswagen AG

Dr. Frederic Geber

Dr. Frederic Geber

Partner

Posser Spieth Wolfers & Partners

Felix Metzger

Felix Metzger

Projektleitung Autonomes Fahren

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)

Wolfgang Höfs

Wolfgang Höfs

Managing Director

triverra GmbH

Martin Huber

Martin Huber

Senior Consultant

LawCom.Institute GmbH

Dr. Stefan Kothe

Dr. Stefan Kothe

des. Leiter der Arbeitsgruppe Metrologie für vernetzte Mobilität

Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)

Henry Kuhle

Henry Kuhle

Leiter Koordinierungsstelle Vernetztes und Automatisiertes Fahren

Verband der Automobilindustrie e. V. (VDA)

Dr. Hiroki Nakamura

Dr. Hiroki Nakamura

Research Manager der AD MBD Group

Japan Automobile Research Institute (JARI)

Prof. Dr. Anne Paschke

Prof. Dr. Anne Paschke

Professorin für Öffentliches Recht, Technikrecht und Recht der Digitalisierung, Leiterin der Forschungsstelle Mobilitätsrecht

TU Braunschweig

Paul Spaanderman

Paul Spaanderman

CEO / Innovation Management

Innomo Consulting Kft

Prof. Dr. Ansgar Staudinger

Prof. Dr. Ansgar Staudinger

Präsident

Deutscher Verkehrsgerichtstag / Institut für Europäisches Verkehrsrecht

Prof. Dr. iur.  Dr. rer. pol. Hans Steege

Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Hans Steege

Professur für Wirtschaftsrecht

Fakultät Mathematik, Natur- und Wirtschaftswissenschaften Technische Hochschule Ulm

Till Stegemann

Till Stegemann

Attorney

RÖDL

Dr.-Ing. Silvia Thal

Dr.-Ing. Silvia Thal

Innovation Manager

Siemens Mobility GmbH

Alexander Uedelhoven

Alexander Uedelhoven

Gründer und Projektleiter / Prokurist

SUE / Uedelhoven GmbH

Ulrike Ulsamer

Ulrike Ulsamer

Leiterin Autonome Mobilität

Hamburger Hochbahn AG

Prof. Dr. David Woisetschläger

Prof. Dr. David Woisetschläger

Director, Institute for Marketing and Innovation

TU Braunschweig

Themenschwerpunkte

Fünf Themen, ein Big Picture.

Wir bündeln die Diskussion entlang der fünf Achsen, die autonome Mobilität wirklich entscheiden.

  1. 01

    Regulierung & Recht

    Haftung, AFGBV, StVG – welche Regeln gelten, wenn Maschinen fahren?

  2. 02

    Technik & Betrieb

    Von der Sensorik bis zum Echtbetrieb: Was autonome Systeme wirklich leisten müssen.

  3. 03

    State of the Art & Use Cases

    Autonome Mobilität in der Praxis – was heute schon fährt und wo.

  4. 04

    Standardisierung & Zertifizierung

    Typgenehmigung, Normen, Zulassung: Die Spielregeln für den Marktzugang.

  5. 05

    Verkehrspolitik, Markt & Akzeptanz

    Wer will autonome Mobilität – und wer entscheidet darüber?

Programm

Einblicke ins Programm

Zwei Tage, gegliedert nach Disziplin und Anwendungsfeld.

Titel Referent Kurzbeschreibung
Aktuelle Wege zur Automatisierung des Straßenverkehrs – Möglichkeiten und Herausforderungen Richard Damm Präsident Kraftfahrt-Bundesamt, Chairman der UNECE Arbeitsgruppe GRVA zum automatisierten, autonomen und vernetzten Fahren Kraftfahrt-Bundesamt
  • Individuelle Mobilität, ÖPNV und Logistik
  • Marktsituation global
  • Regulatorischer Rahmen für Assistenz- und Automatisierungssysteme
  • Stand der Aktivitäten in Deutschland zu autonomen Fahrzeugen
Mobilität von morgen – Neugestaltung von Städten und Infrastrukturen Prof. Dr. Anne Paschke Professorin für Öffentliches Recht, Technikrecht und Recht der Digitalisierung, Leiterin der Forschungsstelle Mobilitätsrecht TU Braunschweig

Die Mobilität von morgen ist vernetzt und autonom. Wir müssen unsere Städte und Infrastrukturen neu gestalten und unsere Wege anders planen.

Mobilität der Zukunft – wie die Energiewende und der Klimawandel die Mobilität beeinflussen Raymon Deblitz Managing Director T&B ChinaConsulting

Der Vortrag befasst sich mit der Evolution der Mobilität. Ausgehend von den gesellschaftspolitischen Herausforderungen werden technologische Lösungsaspekte aufgezeigt sowie ein Blick in die Zukunft gegeben.

EU-weit gültige Typgenehmigung für autonomes Fahren: Was geht in Europa? Dr. Frederic Geber Partner Posser Spieth Wolfers & Partners Immer wieder liest man es: Der europäische Markt ist schwierig für Robotaxis. Vor allem wegen unterschiedlicher Regulierungen zum autonomen Fahren. Anders als in den USA, China oder Abu Dhabi. Aber stimmt das wirklich? Oder könnte man in der EU mit einer EU-Typgenehmigung Robotaxis in allen Mitgliedstaaten fahren? Was geht mit einer EU-Typgenehmigung in Europa? Was geht nicht? Dabei stellen sich z.B. folgende Fragen:
  • Dual Mode: Welchen Nutzen und welche Geschäftsmodelle bietet der Dual-Mode der EU-Typgenehmigung?
  • Scaling: Inwieweit würde eine EU-Typgenehmigung für autonomes Fahren nur für wenige Fahrzeuge gelten?
  • Testing: Kann man eine EU-Typgenehmigung für Tests für das autonome Fahren erhalten?
  • Local operational permit: Braucht man außer der EU-Typgenehmigung noch weitere nationale oder lokale Genehmigungen, wenn man autonome Fahrzeuge einsetzen oder testen möchte?
AD Strategie der Hamburger Hochbahn: Vom Erprobungsbetrieb zum skalierfähigen Regelbetrieb Ulrike Ulsamer Leiterin Autonome Mobilität Hamburger Hochbahn AG
  • Kurzvorstellung ALIKE Projekt
  • Kurzvorstellung 3plus3 und wie die beiden Projekte aufeinander aufbauen
  • Ausblick Business und Skalierung Hamburger Hochbahn
Vom Berliner Pilotprojekt zur Mobilität von morgen Felix Metzger Projektleitung Autonomes Fahren Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
  • Wo steht autonomes Fahren in Berlin aktuell?
  • Was sind die nächsten Schritte?
  • Was müssen wir tun, damit autonomes Fahren in Deutschland zur Realität wird?
Internationale Kooperation – Schlüssel zur schnellen Marktentwicklung für autonome Mobilitätsdienste Wolfgang Höfs Managing Director triverra GmbH
  • Wo stehen wir mit unseren nationalen Regulierungsansätzen im europäischen und internationalen Umfeld?
  • Wie können wir die unterschiedlichen regulatorischen Anforderungen verschiedener Mobilitätsdienste im Personen- und Güterverkehr adressieren?
  • Welchen Nutzen können wir aus Kooperationen auf europäischer und internationaler Ebene erzielen?
  • Wie können wir in der aktuellen geopolitischen Situation noch international zusammenarbeiten?
Autonomes Fahren? Aber Sicher! – Sicherheitsnachweise in Entwicklung und Zulassung aus einer metrologischen Perspektive Dr. Stefan Kothe des. Leiter der Arbeitsgruppe Metrologie für vernetzte Mobilität Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)

Die Zulassung autonomer Fahrzeuge gemäß eines „europäischen Wertekanons“ mit Blick auf Datenschutz und Sicherheit der Fahrzeuge stellt auch vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zum autonomen Fahren eine Hürde auf dem Weg zur flächendeckenden Einführung dar. Herausforderungen und Chancen für die Zulassung durchgängiger, rückverfolgbarer und gleichzeitig schneller sowie effizienter Sicherheitsnachweise im realen und virtuellen Raum sollen aus dem Blickwinkel der Metrologie betrachtet werden.

Geschäftsmodelle im Kontext des automatisierten Fahrens Prof. Dr. David Woisetschläger Director, Institute for Marketing and Innovation TU Braunschweig

Was bleibt, was wird neu? Die technologische Revolution des automatisierten Fahrens wird bestehende Geschäftsmodelle verändern und neue ermöglichen. Der Vortrag fokussiert auf die zentralen Bereiche des Wertversprechens, der Wertschöpfung und dem Erlösmodell und zeigt exemplarisch Veränderungspotenziale auf, die sich durch das automatische Fahren ergeben.

Der SUE People Mover: Autonom, zukunftsweisend und von Grund auf neu entwickelt für die Mobilität von morgen zu gestalten Alexander Uedelhoven Gründer und Projektleiter / Prokurist SUE / Uedelhoven GmbH

SUE ist ein zukunftsweisender, autonom fahrender und straßenzugelassener People Mover, der von Grund auf neu entwickelt wurde, um die Mobilität von morgen zu gestalten. 100 % designed, developed und Made in Germany.

Anforderungen der EU KI-Verordnung 2024/1689 an KI-Systeme in Kraftfahrzeugen Martin Huber Senior Consultant LawCom.Institute GmbH

Automatisiertes Fahren ist ohne KI-Systeme nicht möglich. Die KI-Verordnung der EU stellt neue Anforderungen an diese Systeme. Es ist notwendig genau hinzuschauen, wie die Anforderungen erfüllt werden und wie der Nachweis in der Fahrzeugzulassung geführt werden kann.

Rückblick auf das SAKURA-Projekt: Japanische Initiative zur Sicherheitsbewertung in der ADS-Entwicklung Dr. Hiroki Nakamura Research Manager der AD MBD Group Japan Automobile Research Institute (JARI)

Das SAKURA-Projekt folgte auf PEGASUS mit dem Ziel, die szenariobasierte Sicherheitsbewertung von ADS (bzw. CCAM) weiterzuentwickeln. Als japanisches, staatlich gefördertes Forschungsprojekt wurde es im März 2026 abgeschlossen. Im Ergebnis wurde in gemeinsamer Arbeit mit JAMA ein Sicherheitsbewertungsrahmen einschließlich eines umfassenden Szenariokatalogs veröffentlicht sowie eine Szenariodatenbank implementiert. Teile des Rahmens sind bereits in UN-R157 und ISO 34502 eingeflossen. Darüber hinaus betonen wir die Bedeutung einer weiteren internationalen Harmonisierung im Umgang mit neuen Technologien wie End-to-End-KI.

Rechtliche Anforderungen an die Programmierung automatisierter und autonomer Fahrfunktionen Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Hans Steege Professur für Wirtschaftsrecht Fakultät Mathematik, Natur- und Wirtschaftswissenschaften Technische Hochschule Ulm

Die rechtlichen Anforderungen an die Programmierung automatisierter und autonomer Fahrfunktionen sind maßgeblich für das Gelingen der Technologie. Die Anforderungen betreffen unmittelbar die Zulassung sowie die Haftung des Automobilherstellers. Insbesondere die Programmierung des Verhaltensrechts stellt eine Hürde dar.

Regulatorik und Markteinführung, Hilfsmittel oder Hürde Henry Kuhle Leiter Koordinierungsstelle Vernetztes und Automatisiertes Fahren Verband der Automobilindustrie e. V. (VDA)
  • Die Technologie für automatisierte Funktionen wird sich in den nächsten Jahren weiterhin dynamisch entwickeln. Autonome Fahrzeuge werden die Mobilität der Zukunft prägen.
  • Die L4 Regelungen sind ein wichtiges Signal und unterstützen die schnelle Etablierung innovativer Technik, Funktionen und Services am Standort Deutschland und im europäischen Raum und sind ein wichtiger Baustein für den Einstieg in das autonome Fahren.
  • Deutschland hat bei der Level 4 Gesetzgebung (AFGBV und StVG) Pionierarbeit geleistet, europäische Länder sollten sich an diesem Rahmen orientieren und deutsche Vorgaben in nationale Gesetzgebungen übernehmen.
  • Die EU-Regulierungen ermöglichen die Zulassung von fahrerlosen Fahrzeugen, aber die nationalen Gesetze für den konkreten Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr sind nur in wenigen Ländern bereits umfassend verabschiedet. Der konkrete Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr ist weiterhin von den nationalen Verkehrsgesetzen und den behördlichen Genehmigungen für festgelegte Einsatzgebiete abhängig. Auch wenn die rechtlichen Vorschriften für die Genehmigung von Level 4 Betriebsbereichen vorhanden sind, ist die Beantragung von genehmigten Betriebsbereichen aufwändig. Die heterogenen, komplexen Prozesse auf Landesebene behindern eine deutschlandweite Skalierung.
Autonome Mobilität als Gemeingut Paul Spaanderman CEO / Innovation Management Innomo Consulting Kft

Regulierungskomplexität wirkt sich sowohl auf die Entwicklung als auch auf die Prozesse aus. Wie lassen sich Regulierungen wettbewerbsfähig und handhabbar halten?

Level 4 trifft GoA 4 – Warum Bahn und Automotive näher zusammenliegen als gedacht Dr.-Ing. Silvia Thal Innovation Manager Siemens Mobility GmbH Was in Automotive für autonomes Fahren funktioniert, lässt sich in vielen Teilen auf die Bahn übertragen, von ODD/Szenarien bis Safety- und Validierungslogik. In meinem Vortrag zeige ich, wo die Parallelen enden und was es braucht, um KI-basierte Funktionen im Bahnkontext zukünftig belastbar nachzuweisen. Folgendes wird aufgezeigt:
  • Wie fahrzeug- und infrastrukturbasierte Systeme den Weg zum fahrerlosen Bahnbetrieb ebnen
  • Welche Automotive-Methoden und Standards (z. B. SOTIF) für Bahnhersteller besonders gut übertragbar sind
  • Wo Bahn sich grundlegend unterscheidet und was es für den Betrieb und die Zulassung von KI-Systemen benötigt
Autonomes Fahren: Welche Aufgaben kommen auf Flottenbetreiber zu? Till Stegemann Attorney RÖDL
  • Eckpfeiler des deutschen Rechtsrahmens zum autonomen Fahren – was sind „ODD“, „Betriebsbereich“ und „Technische Aufsicht“?
  • Akteure und ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten – Welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten haben Hersteller, Halter, Technische Aufsicht, KBA und Betriebsbereichsgenehmigungsbehörde?
  • Rolle des deutschen Rechtsrahmens vor dem Hintergrund des sich wandelnden europäischen Rechtsrahmens – verliert die AFGBV an Bedeutung?

Zielgruppen

Für wen der Kongress gemacht ist

Vier Perspektiven, die jede für sich nicht reicht und gemeinsam den Unterschied machen.

Behörden & Politik

Zulassungsstellen, Verkehrsministerien, kommunale Entscheider:innen.

Mobilitätsanbieter

ÖPNV-Betreiber, Flottenbetreiber, Logistik- und Ride-Hailing-Anbieter.

Industrie & Technologie

OEMs, Zulieferer, Software- und Sensorik-Anbieter, Cybersecurity.

Forschung & Wissenschaft

Universitäten, Institute, Think Tanks – auf der Bühne und im Publikum.

Standort

Hamburg als europäischer Mobilitätsstandort

Wer in Hamburg über autonome Mobilität redet, tut das in einer Stadt, die sie bereits fährt. Mit über 150 laufenden Projekten zu autonomem Fahren, vernetzter Verkehrssteuerung und C-ITS gehört Hamburg zu den aktivsten Erprobungsräumen für neue Mobilitätsformen in Europa. Dass die Stadt 2021 Gastgeber des ITS-Weltkongresses war, ist Ausdruck einer Infrastruktur und eines Ökosystems, das Forschung, Stadtbehörden, Industrie und Mobilitätsanbieter nah genug zusammenbringt, um aus Konzepten tatsächlich Betrieb zu machen. Hamburg ist eines der wichtigsten Verkehrsdrehkreuze Nordeuropas. Straße, Schiene, Hafen, Luftverkehr – die Stadt verwaltet täglich Mobilität in einer Komplexität, die autonome Systeme vor reale Anforderungen stellt. Das macht Hamburg nicht nur zum symbolisch richtigen Ort für Lex Mobilis, sondern zum inhaltlich passenden. Als Teil des internationalen ITS-Netzwerks ist die Stadt zudem fest in die europäische Regulierungsdebatte eingebunden. Wer hier diskutiert, tut das nah an der Praxis und nah an den Stellen, die in Europa über Standards und Zulassungen entscheiden.

Venue

Haus des Sports

Schäferkampsallee 1, 20357 Hamburg

Anreise mit dem ÖPNV
U-Bahn Schlump (U2 + U3), Ausgang Schäferkampsallee, ~400 m / 5 Min Fußweg
Vom Flughafen
Taxi vom HAM: ~12 km, 20–30 Min je nach Verkehr

Kontakt

Sprechen Sie das Kongressteam an.

Für Tickets, Ausstellung, Presse oder Programm - Andreas Redeker ist Ihr direkter Draht zu Lex Mobilis ’26.

Andreas Redeker

Lex Mobilis Congress 2026 · ITS mobility GmbH

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